Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung kann vom Erblassers selbst verfügt oder vom Nachlassgericht angeordnet werden. Damit das Vermögen des Erblassers nach dem Tod wunschgemäß verteilt wird, ist die unabhängige Instanz eines Testamentsvollstreckers zu empfehlen.

Unsere Experten sorgen in ihrer Funktion als Testamentsvollstrecker dafür, dass das Erbe streng nach den im Testament verankerten Wünschen abgewickelt wird - solange, bis das Vermögen korrekt und vollständig verteilt wurde. Erst dann ist der Auftrag eines Testamentsvollstrecker erfüllt. Bis dahin fungiert er als Treuhänder des Erblassers.

In manchen Fällen kann dies bedeuten, dass der Testamentsvollstrecker das Erbe so lange verwaltet, bis es an die im Testament vorgesehenen Institutionen oder Personen verteilt werden kann. Dies mag beispielsweise der Fall sein, wenn minderjährige Familienangehörige einen Teil des Vermögens erben sollen, sobald sie volljährig sind. Bis dieser Zeitpunkt gekommen ist, bewahren unsere Experten das jeweilige Erbe auf und erledigen alle dafür anfallenden steuerrechtlichen Aufgaben.

Auch die im Testament bestimmten Erben zu finden, liegt in der Verantwortung des Testamentsvollstreckers. Ebenso gehört es zu unseren Pflichten, auf Wunsch den Betrieb des Erblassers nach seinem Tod zu betreuen, steuerliche Pflichten des Erblassers zu erfüllen, Schulden einzutreiben und Besitzgegenstände wunschgemäß zu verkaufen oder zu verteilen. Auch die steuerrechtliche Beratung und Betreuung der Erben ist möglich. Bei Bedarf erhalten wir den laufenden Geschäftsbetrieb aufrecht und führen den Betrieb zeitlich begrenzt fort.

Darüber hinaus bemühen sich unsere Experten gegebenenfalls, Familienstreitigkeiten hinsichtlich des Erbes zu schlichten. Da sie befugt sind, das Erbe gemäß den Testamentsvorgaben zu verteilen, können sie trotz möglicher Uneinigkeit der Erben die korrekte Vermögensverteilung sicherstellen.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich immer, unabhängige Personen als Testamentsvollstrecker einzusetzen, auch wenn Familienmitglieder diese Aufgabe theoretisch übernehmen könnten.

Kontakt

Accura Treuhand
Hiemer, Gerling & Partner mbB
Steuerberatungsgesellschaft

Ganghofer Straße 66 A
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