Limited

Eine sogenannte Limited oder Private Company Limited by Shares in England zu gründen, um mit dieser ausländischen Gesellschaft anschließend auf dem deutschen Markt tätig zu werden, bietet verschiedene Vorteile. Viele Gründer entscheiden sich für diese Art der Kapitalgesellschaft, da sie als günstige Alternative zur deutschen GmbH gilt und relativ schnell, in der Regel innerhalb von zwei Wochen, gegründet werden kann.

Jedoch darf hierbei nicht vergessen werden, dass die Gründung und Haltung einer derartigen Unternehmensform auch erhebliche Pflichten mit sich bringt. Für eine in England gegründete Limited, die in Deutschland steuerpflichtig ist, gilt es einerseits die steuerrechtlichen Pflichten wie Abschlüsse, Bilanzen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen etc. in Deutschland zu erfüllen. Gleichzeitig gelten jedoch auch in England strenge Vorgaben für Abschlüsse und Steuererklärungen, deren Nichtbeachtung schlimmstenfalls zum Verlust der Limited führen kann.

Falls Sie über die Gründung einer Limited nachdenken, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob dies tatsächlich die geeignetste Rechtsform für Ihre Unternehmung ist. Wenn Sie bereits im Besitz einer Limited sind, unterstützen wir Sie bei allen steuerlichen Fragen in Deutschland. Wenn Sie möchten, erstellen und veröffentlichen wir für Sie die Abschlüsse sowie die jeweiligen Steuererklärungen.

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Hiemer, Gerling & Partner mbB
Steuerberatungsgesellschaft

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